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AGB für Unternehmen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMER

für den Onlineshop der SafetyFence Solutions GmbH, Lübbecker Str. 16,
32257 Bünde, Deutschland


§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
(1) Diese AGB gelten ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern für alle Bestellungen, sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Etwaigen entgegenstehenden, ergänzenden oder abweichenden AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese wie auch sonstige Vereinbarungen und Inhalte werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern und soweit dies ausdrücklich individualvertraglich vereinbart worden ist.
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personen-gesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.


§ 2 ANGEBOT – VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die Darstellungen der Produkte (im Folgenden auch „Kaufsachen“ genannt) im Online-shop stellen noch keine rechtlich bindenden Angebote, sondern lediglich freibleibende Angebote im Rahmen eines Online-Kataloges dar. Der Kunde kann von ihm ausgewählte Produk-te zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Der Bestellablauf und die Korrekturmöglichkeiten werden im Onlineshop im Einzelnen erläutert. Erst durch Anklicken des Be-stellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Der Zugang der Bestellung wird dem Kunden unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des in der Bestellung des Kunden liegenden Angebots dar.
(2) Sofern die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren ist, so können wir dieses innerhalb von 10 Tagen annehmen.
(3) Voraussetzung für eine Kundenbestellung ist die ordnungsgemäße Registrierung des Kunden im Rahmen der vorgesehenen Online-Registrierung unter Angabe seiner ihn als Unternehmer ausweisenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(4) Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung (in Schriftform oder Textform) zustande.
(5) Von den zur Bestellung gehörenden Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Gewichts- und Maßangaben und sonstigen Unterlagen kann abgewichen werden, soweit dies nicht über den handelsüblichen Umfang hinausgeht, die vertragsgemäße Verwendbarkeit sowie berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden und dies angemessen, verhältnismäßig und dem Kunden zumutbar ist.


§ 3 PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.
(2) Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(5) Ist vereinbart, dass die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll, sind wir bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten oder bei unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis sind wir für die vereinbarte Lieferzeit, mindestens jedoch für einen Zeitraum von vier Monaten, gebunden.
(6) Können wir vom Kunden wegen Nichterfüllung des Vertrages Schadensersatz verlangen, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist niedriger oder höher anzu-setzen, wenn und soweit der Kunde einen geringeren Schaden nachweist oder wir einen höheren Schaden nachweisen.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, wobei der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen muss.
(8) Im Übrigen sind die im Onlineshop geregelten Zahlungsbedingungen zu beachten, sofern mit dem Kunden keine anderen Regelungen vereinbart worden sind. Dies gilt auch hinsicht-lich der Kosten für Verpackung und/oder für ggf. vom Kunden gewünschte Transportversi-cherung.


§ 4 LIEFERZEIT – LIEFERUNG
(1) Der Beginn der im Onlineshop angegebenen oder ggf. abweichend vereinbarten Liefer-zeiten setzt die vorherige Abklärung aller für die Produktion und die Lieferung relevanten kaufmännischen und technischen Details und Fragen voraus. Dabei ist das beiderseitige berechtigte Interesse an einer sachgerechten und qualifizierten Vertrags-, Produktions- und Lieferabwicklung angemessen zu berücksichtigen.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt auch die rechtzeitige und ordnungsge-mäße Erfüllung der für eine sachgerechte Produktion und Lieferung erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug und/oder verletzt er schuldhaft seine vorgenannten Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich erforderlich werdender verhältnismäßiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben unberührt und vorbehalten.
(4) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrungen, sowie bei nicht vorhersehbar höherer Gewalt, sofern und soweit solche Ereignisse auf Produktion und/oder Lieferung des verkauften Produktes nachweislich kausalen Einfluss haben.
(5) In den Fällen des vorgenannten Abs. (3) geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte mit der Übergabe an den Kunden, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Produkte an den
Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers bzw. mit dem Verlassen des Werks auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Teillieferungen sind zulässig.
(6) Wir haften nach den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrun-deliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft i. S. v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass ein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung entfallen ist.
(7) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lie-ferverzug auf einer von uns zu vertretenden leicht fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und gelten nicht bei uns zurechenbaren Schäden an Körper, Gesundheit oder Leben.
(9) Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 445a, 445b, 478 BGB bleibt unberührt; sie beträgt längstens fünf Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.


§ 5 MÄNGELHAFTUNG
(1) Der Kunde hat unverzüglich nach Anlieferung der Produkte diese auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen und erkennbare Mängel uns unverzüglich anzuzeigen; anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein Mangel, so hat der Kunde diesen sodann unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen; anderenfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhal-tung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Soweit dies-seits ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, können wir uns auf die vorstehenden Regelungen nicht berufen.
(2) Im Falle eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung eines neuen mangelfreien Produktes berechtigt.
(3) Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) beanspruchen, Letzteres jedoch nicht bei lediglich geringfügigen Mängeln.
(5) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistung und Mängelhaftung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder Arglist, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen eines vereinbarten Garantieverspre-chens, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat.


§ 6 HAFTUNG
(1) Wir, etwaig mit uns verbundene Unternehmen, unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen haften im gesetzlichen Umfang für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher bzw. vorvertraglicher Pflichten, de-ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie ferner bei Fehlen zugesicherter bzw. garantierter Eigenschaften sowie im Falle schuldhafter Verletzung des Le-bens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Eine darüber hinausgehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht aus-schließlich nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch uns, durch etwaig verbundene Unternehmen, gesetzliche Ver-treter oder Erfüllungsgehilfen.
(3) Für den Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen bzw. vorvertraglichen Pflicht beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Leistung vernünf-tigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(4) Die Haftung für den Verlust von Daten ist – unbeschadet der vorstehenden Regelungen – zusätzlich begrenzt auf den Aufwand, der üblicherweise für die Wiederherstellung der Daten entsteht, und besteht bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern die Daten in regelmäßigen an-wendungsadäquaten Intervallen und auf geeignete Weise seitens des Kunden gesichert worden sind.
(5) Diese Haftungsregelungen gelten auch für Schäden durch Fehler, Verzögerungen, Un-terbrechungen oder für sonstige Beeinträchtigungen bei der Übermittlung oder Wiedergabe von Daten oder bei technischen Fehlfunktionen von Übertragungstechnik, Netz, Server oder Software und auch für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob wegen der Verletzung von Pflichten aus ei-nem Schuldverhältnis, aus § 311a BGB, aus erlaubter Handlung oder wegen Mängeln. Ent-sprechendes gilt für Ansprüche auf Aufwendungsersatz. Eine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden.
(6) Die Regelungen zur Mängelhaftung gem. § 5 dieser AGB bleiben im Übrigen unberührt.


§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache als Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist ferner verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschä-den angemessen zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Versicherungsregulierungen hinsichtlich der Vorbehaltsware bis zur Höhe des Neuwertes an uns abzutreten und ggf. insoweit dennoch an ihn erfolgte Versicherungsregulierungen an uns herauszugeben. Sofern Wartungs- und/oder Inspekti-onsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzufüh-ren bzw. zu veranlassen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schrift-lich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage ge-mäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns insoweit entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkau-fen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (ein-schließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzu-ziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuzie-hen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzver-fahrens gestellt wird und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies allerdings der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlan-gen. Sämtliche Kosten der Rücknahme einschließlich der Kosten eines Rücktransportes und einer Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Die Verwertungskosten betragen oh-ne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich MwSt. Die anzusetzenden Ver-wertungskosten sind höher oder niedriger, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist. Ein Erlös wird dem Kunden nach Abzug sämtlicher Kosten einschließlich sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender diesseitiger Forderungen gutgeschrieben.
(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird für uns vorge-nommen, außer von uns werden dazu abweichende Erklärungen abgegeben. Wird die Kauf-sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(7) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar ver-mischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(8) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten er-wachsen.
(9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden inso-weit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forde-rungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 8 SCHUTZRECHTE
(1) Der Kunde verpflichtet sich, hinsichtlich der Produkte sowie hinsichtlich Fotografien, Ab-bildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Kalkulationen und sonstiger Muster und Unterlagen auf unserer Seite oder auf Seiten Dritter bestehende Urheberrechte, Markenrechte, Designrech-te und sonstige Schutzrechte zu beachten und nicht zu verletzen.
(2) Der Kunde wird alle über die veröffentlichten Inhalte des Onlineshops hinausgehenden, von uns erlangten Informationen, Materialien, Unterlagen und Daten, die als vertraulich ge-kennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt, vertraulich behandeln und nicht ohne unsere vorherige Zustimmung an Dritte weitergeben, verwerten oder sonst wie verwenden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bzw. der Geschäftsbeziehung an. Sie gilt nicht bei gesetzlicher oder behördlicher Offenbarungspflicht.
(3) Spätestens auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen, Materialien und Daten ein-schließlich aller davon angefertigter Kopien an uns zurückzugeben bzw. zu löschen, soweit kein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Zurückbehaltungsrecht besteht.


§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Sofern nicht ausdrücklich anderes mit uns vereinbart wird, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(2) Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesen AGB und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten.
(3) Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Nähere Angaben zum Datenschutz und zu unseren dies-bezüglichen Handhabungen, Verantwortlichkeiten und Auskünften sowie zu damit im Zusammenhang stehenden Rechten und Pflichten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
(4) Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss nationalen, zwischenstaatlichen und überstaatlichen Verweisungsrechts, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist.

(Stand Dezember 2022)