
- Betriebssicherheit
Überprüfung der allgemeinen Betriebs- und Arbeitssicherheit
- Betriebsbegehung, auf Wunsch gemeinsam mit dem Betriebsverantwortlichen
- Wenn möglich, Mängelkorrektur vor Ort
- Begehungsbericht mit Benennung der Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Erstellung eines Gefahrenkatasters und dessen regelmäßige Aktualisierung
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (siehe neue Verordnung §139 Abs. 1 und 202 des SGB VII)
- Kontrolle der Ausführung der UVV-Prüfung der entsprechenden Betriebsmittel (z.B. Krane/Gabelstapler)
- Jährliche Mitarbeiterunterweisung in Arbeitssicherheit sowie Unterweisung neuer Mitarbeiter in Arbeitssicherheit
- Beratung in Fragen der Auswahl der PSA (persönliche Schutzausrüstung, wie Gehörschutz, Brille, Sicherheitsschuhe, usw.)
- Tätigkeit als Sachkundiger für Leitern/Tritte mit Erstellung eines Berichtes
- Betriebsbegehung mit dem Werksarzt
- Jährliche Arbeitsausschusssitzung mit dem Werksarzt und einem Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens
- Anfertigung von Betriebsanweisungen gemäß VGB 1
- Kontaktperson zur Berufsgenosssenschaft, dem Amt für Arbeitsschutz, wenn dies gewünscht wird und in Problemfällen