TIEMANN Schutz-Systeme GmbH

Prüfung der Betriebssicherheit

Betriebssicherheit

Überprüfung der allgemeinen Betriebs- und Arbeitssicherheit

  • Betriebsbegehung, auf Wunsch gemeinsam mit dem Betriebsverantwortlichen
  • Wenn möglich, Mängelkorrektur vor Ort
  • Begehungsbericht mit Benennung der Mängel und Vorschläge zur Behebung
  • Erstellung eines Gefahrenkatasters und dessen regelmäßige Aktualisierung
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (siehe neue Verordnung §139 Abs. 1 und 202 des SGB VII)
  • Kontrolle der Ausführung der UVV-Prüfung der entsprechenden Betriebsmittel (z.B. Krane/Gabelstapler)
  • Jährliche Mitarbeiterunterweisung in Arbeitssicherheit sowie Unterweisung neuer Mitarbeiter in Arbeitssicherheit
  • Beratung in Fragen der Auswahl der PSA (persönliche Schutzausrüstung, wie Gehörschutz, Brille, Sicherheitsschuhe, usw.)
  • Tätigkeit als Sachkundiger für Leitern/Tritte mit Erstellung eines Berichtes
  • Betriebsbegehung mit dem Werksarzt
  • Jährliche Arbeitsausschusssitzung mit dem Werksarzt und einem Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens
  • Anfertigung von Betriebsanweisungen gemäß VGB 1
  • Kontaktperson zur Berufsgenosssenschaft, dem Amt für Arbeitsschutz, wenn dies gewünscht wird und in Problemfällen